EMV / EMC, EU Direktive 95/54/EG
Sehr geehrte Geschäftsfreunde und Kunden, die EU hat zur EMV Verträglichkeit die Richtlinie 95/54/EG erlassen. Diese Richtlinie fordert, dass auch Ersatzteile und Zubehörteile einem elektromagnetischen Standard entsprechen. Dieser Standard stellt sicher, dass elektronische Baugruppen, die diesem Standard entsprechen, keine störenden Signale aussenden bzw. durch externe elektromagnetische Strahlungsquellen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Gekennzeichnete Baugruppen müssen von akkredierter Stelle geprüft worden sein.
Wir dürfen mit Fug und Recht behaupten, daß wir der erste Hersteller von Bioethanolumrüstungen auf dem Markt sind welcher ohne Zwang die EMV Richtlinie umgesetzt hat und beobachten nun die Aktivitäten von Importeuren und Vertreibern Auslandsware hier nachzuziehen. Aber warum nicht gleich ordentlich?
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Inzwischen hat das deutsche KBA eine Empfehlung ausgesprochen, für welche elektronischen KFZ-Ersatzteile eine EMV Zulassung zu beantragen ist. Seit dem 01. Oktober 2002 dürfen nur noch Baugruppen in Verkehr gebracht werden, die diese Richtlinie erfüllen und das entsprechende Zertifikat besitzen. Uns liegen inzwischen für alle relevanten Baugruppen aus unserem Hause die EMV Zertifikate des KBA vor bzw. EMV Prüfungen. Abhängig von der Produktgruppe sind dieses verschiedene EMV Typgenehmigungsnummern mit dem jeweils entsprechenden Kennzeichen versehen und/oder einer CE-Kennzeichnung. Diese Kennzeichen werden Sie auch auf den Endprodukten unserer Produktgruppen finden. Damit haben Sie die Sicherheit, von uns nur zertifizierte Produkte zu bekommen. Wir verschaffen Ihnen bei Ihrem Geschäft einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern ohne Zertifikat und geben den Kunden zudem die nötige Rechtssicherheit.
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