Eigentlich ist Bioethanol oder Alkohol einfach herzustellen: Man kauft sich im Internet eine Destille aus den hunderten Angeboten dort und stellt sich seinen Wochenbedarf Treibstoff recht schnell selbst her. Gut und günstig gedacht - aber das geht leider nicht. In Deutschland ist es gesetzlich verboten Alkohol herzustellen ohne Brenngenehmigung. Eine solche Genehmigung zu beantragen bzw. zu bekommen erscheint aussichtslos, da sie zunächst an professionelle Brennereien vergeben werden. Zudem liegt die Genehmigungszeit zwischen 6 und 10 Jahren. Hintergrund ist das deutsche Branntweinmonopol, welches zwar durch die EU Gesetzgebung aufgelöst wird - was aber sicherlich noch unbestimmte Zeit in Anspruch nehmen wird. Bereits vor hunderten von Jahren wurden die harten Regelungen eingeführt, um zu verhindern, dass die Bevölkerung selbst Alkohol herstellt und sich damit "blind säuft". Folglich erkannte man die Problematik und steuerte in das bestehende Branntweinmonopol. Man muß klar sagen, dass die bestehende Regelung auch heute noch eine bestehende Bevölkerungsschicht vor sich selbst schützt und unter diesem Gesichtspunkt durchaus Sinn macht. Es ist nicht einmal gestattet, wie wir planten, auf einer Messe oder Ausststellung zur Demonstration etwas Alkohol herzustellen. Man sollte Diese Vorschriften auch nicht ignorieren und auf Verständnis hoffen, da es sich bei Zuwiderhandlung um Steuerstraftaten handelt, welche keiner Kulanz unterliegen und recht hart bestraft werden.
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Den Ethanolnutzer, welcher damit Auto fahren möchte trifft es dafür ungemein hart, denn die Vorschriften sind im einen oder anderen Punkt etwas eskaliert, was nun die Nutzung als Treibstoff ungebührlich einschränkt. So muß der Kraftstoff gleich welcher E Klasse nach Vorschrift vergällt sein. Entschließt sich nun jemand sein Fahrzeug mit Ethanol zu betreiben und hat keine Tankstelle vor Ort, könnte er sich im nächstgelegenen Chemiehandel beispielsweise Faßware á 200l vergällten Ethanol kaufen, was dort zwischen 1 bis 1,10 EUR liegt und in seinen Tank füllen um anschließend an der Tankstelle noch die gewünschte Menge Benzin hinzuzufügen. Lassen wir die Lagervorschriften einmal außen vor, so ist auch dieses nicht gestattet, denn nun benötigt man zunächst eine Genehmigung nach Mineralölsteuergesetz zur Benutzung des Ethanols aus dem freien Handel und zudem eine entsprechende Genehmigung zum mischen - wobei es wohl nicht verboten ist wenn jemand keinen Treibstoff im Tank hat, zunächst zur Tankstelle zu fahren um sich entsprechend Benzin zu tanken, um zu seinem Faß zu kommen, um dann den Tank mit Ethanol zu füllen. Sollte einer unserer Kunden die Faßvariante wählen wollen, so können wir ihm gern unter Angabe einer Kundennr. Die entsprechend benötigten Antragsformulare zur Verfügung stellen.
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